Trauerfeier in Friedhofskapelle oder Kirche

Gemäß Verfügung des Landes Niedersachsen ist es bis auf weiteres nicht erlaubt, Trauerfeiern mit mehr als 10 Personen zu begehen. Die Trauerfeiern finden im Freien, also nicht in der Kapelle oder der Kirche, statt.

Für die Trauerfeier stehen auf den Friedhöfen Hemeringen und Lachem die Friedhofskapellen in kirchlicher Trägerschaft zur Verfügung. In Haverbeck ist die Friedhofskapelle in kommunaler Trägerschaft der Stadt Hameln.
Die Kapellen stehen allen Angehörigen für eine Trauerfeier offen.

Für einen würdigen Abschied bietet die Kirchengemeinde allen Angehörigen, deren Verstorbener Gemeindeglied der ev.-luth. Kirchengemeinde Hemeringen-Lachem oder Mitglied einer Gliedkirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) und seinen ersten Wohnsitz im Bereich der Kirchengemeinde hatte, an, die Trauerfeier auch in den Kirchen in Hemeringen und Lachem – und auf Anfrage auch in der Kapelle Haverbeck, zu begehen.

Die Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapellen und der Kirchen für eine Trauerfeier sind identisch und richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung.